AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kaufmann’s Immobilien - Gert Kaufmann
Hauptstr. 1 | 75249 Kieselbronn


Geschäftsführer: Gert Kaufmann
Amtsgericht: Pforzheim

Gewerbeerlaubnis nach §34c GewO der
Stadt Karlsruhe und Pforzheim
Tel. 0157 8318 2921 |
E-Mail: gk@kaufmanns-immobilien.de

1. Vorbemerkungen
Die oben genannte Firma (nachstehend „Makler“ genannt) ist als Unternehmer im Sinne von § 14 Bürgerlichem Gesetzbuch(nachfolgend „BGB“ genannt) in der Eigenschaft alsImmobilienmakler im Sinne der §§ 652 ff. BGB gegen Entgelt
(Provision) tätig. Die Firma versichert, über die gesetzlich
erforderlichen Voraussetzungen zum Führen eines Maklerbüros zu verfügen. Diese AGB sind Gegenstand eines mündlichen oder schriftlichen Maklervertrages.

2. Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge und Rechtsgeschäfte zwischen dem Makler und dem Kunden. Kunde im Sinne dieses Vertrages kann sowohl derVerkäufer einer Immobilie als auch der Käufer sein.
Ist von einem Hauptvertrag die Rede, dann ist damit ein Kaufvertrag gemeint. Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser abweichen oder ihnen widersprechen,gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.
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3. Zustandekommen des MaklervertragesFür das Zustandekommen des Maklervertrages ist die Schriftform nicht erforderlich.
Der Maklervertrag kann rechtswirksam auch dadurch zustande kommen, dass der Makler ein Kaufobjekt offeriert (z. B. Internet, Zeitung, Aushang), dabei als Makler zu erkennen ist, seinen Provisionsanspruch im Falle des Erfolges beziffert und ein Interessent sich an ihn wendet um Leistungen von ihm abzurufen (z. B. Exposé). Gemäß § 656a BGB bedarf „ein Maklervertrag, der den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrags übereine Wohnung oder ein Einfamilienhaus oder die Vermittlung eines solchen Vertrags zum Gegenstand hat, (…) der Textform”.
Ausreichend ist eine Vereinbarung z. B. über E-Mail.

4. Gegenseitige Verpflichtung
Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den anderen Vertragspartner bei der Erbringung seiner Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen bestmöglich zu unterstützen, um somit beiden Parteien einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf zu ermöglichen.

5. VorkenntnisDer Kunde erkennt das Angebot des Maklers als ursächlich für denAbschluss des Hauptvertrages an. Ist das angebotene Objekt bereits bekannt, so ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Werktagen, unter Angabe der Quelle zu widersprechen. Hierzu genügt ein Schreiben oder E-Mail an den Makler.

6. Verbot der Weitergabe von Informationen

Sämtliche Informationen, die der Kunde vom Makler erhält, sind
nur und einzig und allein für ihn bestimmt. Es ist ihm deshalb
ausdrücklich untersagt, jedwede Information ohne schriftliche
Zustimmung des Maklers an Dritte weiterzugeben. Verstößt der
Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt ein Dritter, dem er
die Informationen weitergegeben hat, einen Hauptvertrag mit dem Auftraggeber des Maklers ab, so ist der Kunde verpflichtet,
gegenüber dem Makler Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu leisten.

7. Doppeltätigkeit des Maklers
Im Falle dessen, dass es sich um einen zu vermittelnden Kaufvertrag handelt, darf der Makler sowohl für den Verkäufer als auf Käufer provisionspflichtig tätig werden.
Im Falle eines zu vermittelnden Mietvertrages darf der Makler nur
entweder für den Vermieter oder nur für den Mieter
provisionspflichtig tätig sein.

8. Maklerprovision
Es gilt der im Inserat oder Exposé genannte Provisionssatz.
Bei Kaufobjekten in NRW 3,57 % des notariellen Verkaufspreises inkl. MwSt. vom Käufer und 3,57 % des notariellen Verkaufspreises inkl.MwSt. vom Verkäufer. Der Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund des Nachweises oder der Vermittlung des Maklers ein rechtswirksamer Kaufvertrag zustande kommt.
Damit der Makler für
den Käufer und Verkäufer tätig werden kann, muss der Käufer
entsprechend § 656a BGB (Textformerfordernis) die Beauftragung des Maklers bestätigen.


9. Provisionsanspruch bei nachträglicher Aufhebung des
Hauptvertrages
Der Provisionsanspruch des Maklers entfällt nicht, wenn der
nachgewiesene oder vermittelte Hauptvertrag nachträglich
aufgehoben oder rückgängig gemacht oder einvernehmlich
aufgehoben wird.

10. Haftung, Haftungsbegrenzung
Der Makler hat die an den Kunden weitergegebenen Angaben auf Plausibilität und Richtigkeit geprüft. Für die Richtigkeit der Angaben übernimmt der Makler jedoch keine Haftung. Die Haftung des Maklers ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt.

11. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB oder des
Maklervertrages nichtig oder unwirksam sein, so wird die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die jeweils nichtige oder unwirksame Bestimmung soll durch die ersetzt werden, die dem ursprünglich gewollten und den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt.

12. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Maklers. Dem Makler bleibt das Recht unberührt den Gerichtsstand des Kunden zu wählen.

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