Allgemeine Geschäftsbedingungen
Kaufmann’s Immobilien - Gert Kaufmann
Hauptstr. 1 | 75249 Kieselbronn
Geschäftsführer: Gert Kaufmann
Amtsgericht: Pforzheim
Gewerbeerlaubnis nach §34c GewO der
Stadt Karlsruhe und Pforzheim
Tel. 0157 8318 2921 |
E-Mail: gk@kaufmanns-immobilien.de
1. Vorbemerkungen
Die oben genannte Firma (nachstehend „Makler“ genannt) ist als Unternehmer im Sinne von § 14 Bürgerlichem Gesetzbuch(nachfolgend „BGB“ genannt) in der Eigenschaft alsImmobilienmakler im Sinne der §§ 652 ff. BGB gegen Entgelt
(Provision) tätig. Die Firma versichert, über die gesetzlich
erforderlichen Voraussetzungen zum Führen eines Maklerbüros zu verfügen. Diese AGB sind Gegenstand eines mündlichen oder schriftlichen Maklervertrages.
2. Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge und Rechtsgeschäfte zwischen dem Makler und dem Kunden. Kunde im Sinne dieses Vertrages kann sowohl derVerkäufer einer Immobilie als auch der Käufer sein.
Ist von einem Hauptvertrag die Rede, dann ist damit ein Kaufvertrag gemeint. Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser abweichen oder ihnen widersprechen,gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.
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3. Zustandekommen des MaklervertragesFür das Zustandekommen des Maklervertrages ist die Schriftform nicht erforderlich.
Der Maklervertrag kann rechtswirksam auch dadurch zustande kommen, dass der Makler ein Kaufobjekt offeriert (z. B. Internet, Zeitung, Aushang), dabei als Makler zu erkennen ist, seinen Provisionsanspruch im Falle des Erfolges beziffert und ein Interessent sich an ihn wendet um Leistungen von ihm abzurufen (z. B. Exposé). Gemäß § 656a BGB bedarf „ein Maklervertrag, der den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrags übereine Wohnung oder ein Einfamilienhaus oder die Vermittlung eines solchen Vertrags zum Gegenstand hat, (…) der Textform”.
Ausreichend ist eine Vereinbarung z. B. über E-Mail.
4. Gegenseitige Verpflichtung
Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den anderen Vertragspartner bei der Erbringung seiner Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen bestmöglich zu unterstützen, um somit beiden Parteien einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf zu ermöglichen.
5. VorkenntnisDer Kunde erkennt das Angebot des Maklers als ursächlich für denAbschluss des Hauptvertrages an. Ist das angebotene Objekt bereits bekannt, so ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Werktagen, unter Angabe der Quelle zu widersprechen. Hierzu genügt ein Schreiben oder E-Mail an den Makler.